Seit dem 1. Juni 2007 ist die neue Chemikalienverordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - REACH) in Kraft.
Die REACH Verordnung betrifft alle Hersteller, Importeure und Anwender von Chemikalien in der EU. Sie schafft europaweit einheitliche Rechtsvorgaben und löst die bisherigen Regelungen zur Altstoffbewertung und Neustoffanmeldung ab.
Die Sodawerk Staßfurt GmbH & Co. KG ist Hersteller der anorganisch chemischen Grundstoffe Natriumkarbonat und Natriumhydrogenkarbonat, im Mengenbereich von über 1000 t/a. Diese so genannten „Phase-In-Stoffe“ wurden innerhalb der 1. Registrierungsphase registriert.
Stoffbezeichnung: | Natriumcarbonat | Natriumhydrogencarbonat |
|---|---|---|
IUPAC Name: | Disodium carbonate | Sodium bicarbonate |
Registrierungsnummer: | 01-2119485498-19-0028 | 01-2119457606-32-0020 |
Die Registrierung erfolgte in Form einer gemeinsamen Registrierung gemäß Artikel 11 REACH. Hierfür wurde das „Sodium Carbonate and Sodium Hydrogen Carbonate Consortium“ gegründet. Fachliche Unterstützung erhält das Konsortium vom Fachverband der europäischen Sodahersteller „The European Soda Ash Producers Assoziation“ (ESAPA), einer Unterabteilung der Cefic (The European Chemical Industries Council).
Anfragen zur Beteiligung an dem Konsortium oder zum Austausch von Stoffinformationen richten Sie bitte an den Konsortien - Dienstleister
ReachCentrum SPRL
Avenue E. van Nieuwenhuyse 6
BE-1160 Brussels Belgium
Tel: +32 2 676 74 00
Fax: +32 2 676 74 99
consortium@reachcentrum.eu
Bei sonstigen Rückfragen stehen Ihnen Herr Weber (Email: d.weber@sodawerk.de) oder Herr Bange (Email: f.bange@sodawerk.de) jederzeit und gern zur Verfügung.

